Getränke für Mitarbeitende: Was ist erlaubt, steuerfrei und sinnvoll?
Kostenlose Getränke für Mitarbeitende sind steuerfrei – wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Die Getränke werden im Betrieb verzehrt, und sie kommen zusätzlich zum regulären Gehalt. Keine Gehaltsumwandlung, kein Papierkram, volle Absetzbarkeit als Betriebsausgabe. Ab 30 °C Raumtemperatur wird die Bereitstellung von Getränken übrigens zur gesetzlichen Pflicht. Was Du konkret anbieten darfst, wie Du es richtig verbuchst und welche Lösung im Alltag wirklich funktioniert – das findest Du hier zusammengefasst.
4 Min. Lesezeit

Steuern und Recht: Was Arbeitgeber zu kostenlosen Getränken wissen müssen
Kostenlose Getränke für Mitarbeitende sind unter zwei klaren Voraussetzungen steuerfrei – und in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar. Die steuerliche Logik dahinter ist einfacher als sie klingt. Für detaillierte Einzelfragen empfehlen wir den Weg zum Steuerberater.
Voraussetzungen: Wann sind kostenlose Getränke für Mitarbeitende wirklich steuerfrei?
Kostenlose Getränke für Mitarbeitende sind nur dann steuerfrei, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Die Getränke werden im Betrieb verzehrt, und sie werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt – ohne Gehaltsumwandlung.
Voraussetzung 1: Verzehr im Betrieb
Die Getränke müssen am Arbeitsplatz konsumiert werden – Büroräume, Küche, Pausenraum. Sobald sie nach Hause mitgehen, wechselt die steuerliche Kategorie: Dann greift die Sachbezugs-Logik mit einer Freigrenze von 50 EUR pro Monat und Person (Stand 2026). In der Praxis kein Problem – wer einen Wasserspender oder eine Getränkelösung in der Büroküche stehen hat, ist automatisch auf der sicheren Seite.
Voraussetzung 2: Zusätzlich zum Lohn – keine Gehaltsumwandlung
Die Getränke dürfen nicht gegen Gehaltsbestandteile gegengerechnet werden. Wird das Bruttogehalt reduziert, um die Versorgung zu finanzieren, ist die Steuerfreiheit weg. Die Aufmerksamkeit muss on top kommen – nicht statt etwas anderem. Empfehlung: Intern klar kommunizieren, dass Getränke eine zusätzliche Leistung sind, kein Lohnbestandteil.
Rechtsgrundlage: R 19.6 LStR. Für detaillierte steuerliche Fragen: Steuerberater hinzuziehen.
Aufmerksamkeit, Bewirtung oder Sachbezug – der Unterschied in einer Tabelle
Die steuerliche Einordnung hängt vom Kontext ab – nicht vom Getränk. Ob Wasser in der Büroküche oder Wein beim Kundengespräch: Das Finanzamt unterscheidet drei Kategorien, mit sehr unterschiedlichen Konsequenzen.
Kategorie | Definition | Steuerliche Behandlung | Beispiel |
Aufmerksamkeit | Getränke zum Verzehr im Betrieb | Unbeschränkt steuerfrei; 100 % Betriebsausgabe | Wasser, Kaffee, Tee, Säfte in der Büroküche |
Bewirtung | Verzehr im Rahmen eines geschäftlichen Anlasses | 70 % absetzbar (§ 4 Abs. 5 EStG) | Geschäftsessen mit Kunden, Bewirtungsbeleg erforderlich |
Sachbezug | Geldwerter Vorteil zusätzlich zum Lohn | Lohn- und sv-pflichtig – außer innerhalb 50 EUR/Monat (SvEV) | Essensgutschein, Mitarbeiterverpflegung über Sachbezugswert |
Hinweis: Für Getränke zum Verzehr im Betrieb gilt die 50-EUR-Sachbezugsgrenze nicht – diese Aufmerksamkeiten sind ohne Wertgrenze steuerfrei.
Sonderfall: Alkoholische Getränke für Mitarbeitende und Kunden
Alkoholische Getränke für Mitarbeitende sind grundsätzlich keine steuerfreie Aufmerksamkeit – zulässig sind sie nur bei besonderen persönlichen Anlässen innerhalb der 60-EUR-Aufmerksamkeits-Freigrenze je Ereignis (R 19.6 LStR).
Regelmäßig bereitgestellter Alkohol am Arbeitsplatz ist arbeitsschutzrechtlich heikel und fällt steuerlich nicht unter die Aufmerksamkeits-Regelung. Einzelne Anlässe sind anders zu bewerten: Ein Glas Sekt zum Geburtstag oder Vertragsabschluss bleibt innerhalb der 60-EUR-Freigrenze steuerfrei – sofern es ein persönliches Ereignis ist und kein Bargeldäquivalent ausgegeben wird. Für Betriebsfeiern gilt ein eigener Freibetrag von 110 EUR je Veranstaltung und Person, für bis zu zwei Feiern pro Jahr (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Bei Kundenbewirtung: 70 % absetzbar mit ordnungsgemäßem Bewirtungsbeleg (§ 4 Abs. 5 EStG).
Ein durchdachtes alkoholfreies Angebot – Schorlen, aromatisiertes Wasser, hochwertige Säfte – ist ohnehin die bessere Wahl: kein Regelungsaufwand, kein Arbeitsschutzproblem, volle Steuerfreiheit.
Rechtsgrundlage: R 19.6 LStR, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, § 4 Abs. 5 EStG.
Bin ich verpflichtet, kostenlose Getränke anzubieten?
Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Getränke am Arbeitsplatz gibt es nicht – ab 26 °C Raumtemperatur sind jedoch Maßnahmen erforderlich, und über 30 °C ist die Bereitstellung geeigneter Getränke wie Wasser verbindlich.
Die Grundlage: § 4 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, gesundheitliche Gefährdungen zu minimieren. Die ASR A3.5 macht das konkret:
Ab 26 °C: Schutzmaßnahmen erforderlich, Bereitstellung von Getränken dringend empfohlen
Über 30 °C: Pflicht zur Bereitstellung geeigneter Getränke – mindestens Wasser
Über 35 °C: Räume in der Regel nicht mehr als Arbeitsräume geeignet
Bei Hitzearbeitsplätzen – Tätigkeiten mit deutlich erhöhter Körpertemperatur durch Belastung, Hitze oder Schutzkleidung – sind kostenlose nicht-alkoholische Getränke nach Arbeitsstättenverordnung verbindlich. Für klimatisierte Büros ist die Pflicht seltener relevant – angesichts zunehmender Hitzesommer aber kein Thema, das man ignorieren sollte.
Welche Getränke darfst Du als Arbeitgeber anbieten?
Wasser, Kaffee, Tee, Säfte – alles erlaubt, alles steuerfrei. Die Bandbreite ist größer als viele denken, und die Auswahl entscheidet darüber, ob Getränke im Büro wirklich genutzt werden oder nur so dastehen.
Wasser, Kaffee, Tee, Säfte – und was sonst noch sinnvoll ist
Stilles Wasser, Mineralwasser, Kaffee, Tee, Säfte, Schorlen – alles steuerlich unbedenklich, alles als Aufmerksamkeit anerkannt. Voraussetzung bleibt die gleiche: Verzehr im Betrieb, zusätzlich zum Lohn.
Was die Auswahl in der Praxis entscheidet: Wer nur stilles Wasser hinstellt, erfüllt die Grundversorgung. Mehr nicht. Aromatisiertes Wasser mit natürlichen Essenzen und Schorlen machen aus einem Pflicht-Benefit einen echten Trink-Trigger – ohne Zucker, ohne künstliche Aromen, ohne Kompromisse. Wie das konkret aussehen kann, zeigt die aktuelle Re:Drink-Flavour-Auswahl.
Was Mitarbeitende sich am häufigsten wünschen
Laut einer Umfrage von Indeed wünschen sich 95 % der Arbeitnehmenden kostenlose Getränke am Arbeitsplatz. Tatsächlich bekommen sie nur 52 Prozent. Am weitesten verbreitet ist kostenloser Kaffee mit 47,2 %, Mineralwasser mit 37,3 % und Tee mit 33,4 %. Softdrinks und Säfte werden von nur knapp 10 % der Unternehmen angeboten, obwohl sich 37,7 % der Beschäftigten Säfte und rund 25 % Softdrinks am Arbeitsplatz wünschen.
Wunsch und Wirklichkeit klaffen also auseinander. Was Menschen sich wünschen und was sie tatsächlich trinken, sind zwei verschiedene Dinge – besonders unter Stress. Die TK-Trinkstudie 2019 zeigt: Rund die Hälfte der Berufstätigen erreicht die empfohlene Tagesmenge nicht. Warum das so ist – und was dagegen hilft – erfährst Du in unserem Hydration Guide.
Für HR und Office Management gilt: Die Getränkeauswahl ist ein direkter Hebel für Mitarbeiterbindung und Wertschätzung. Klein im Aufwand, groß in der Wirkung.
Was kosten kostenlose Getränke für Mitarbeiter wirklich?
Weniger als Du denkst – oder mehr, je nachdem wie Du rechnest. Der Unterschied liegt in dem, was auf keiner Rechnung steht.
Modell | Typische Kostentreiber | Aufwand |
Selbst einkaufen & schleppen | Einkaufszeit, Transport, Lagerung, Müllentsorgung | Für Mini-Teams unter 10 Personen praktikabel – darüber unwirtschaftlich |
Flaschenlieferdienst | Pfand, Lieferlogistik, Personalzeit, Abfallvolumen | Planbar, aber versteckter Zeitaufwand bleibt hoch |
Festwasseranschluss mit Service | Monatliche Servicepauschale, keine Logistik, keine Bestellung | Planbare Gesamtkosten, kein Schleppen |
Der günstigste Einstieg ist selten die günstigste Lösung.
Versteckte Kosten: Personalzeit, Logistik, Pfand
Bestellung, Annahme, Einräumen, Pfandmanagement, Lagerplatz, Müll – das alles landet im Personalbudget, ohne je als Getränkekosten aufzutauchen. Moderne Festwasseranschluss-Lösungen liegen im Gesamtkostenvergleich rund 70 % unter klassischer Flaschenversorgung – weil genau diese Posten wegfallen.
Ab 20 Personen wird die Flaschenversorgung strukturell zum Zeitfresser. Die Kosten stehen in keiner Getränke-Rechnung – aber sehr wohl im Personalbudget.
Wie organisierst Du Getränke für Dein Team praktisch?
Vier Optionen, sehr unterschiedliche Realitäten. Was auf den ersten Blick günstig wirkt, rechnet sich selten – wer den Gesamtaufwand einkalkuliert, kommt schnell zu einem anderen Ergebnis.
Modell | Geeignet für | Schwachstelle |
Selbst einkaufen | Teams unter 10 Personen | Nicht skalierbar; Zeitaufwand steigt linear |
Flaschenlieferdienst | Teams mit flexiblem Bedarf | Pfand, Logistikaufwand, Lieferausfälle möglich |
Wasserspender mit Gallonen | Grundversorgung ohne Festwasseranschluss | Manueller Wechsel, Hygiene-Risiko, kein Geschmacksangebot |
Festwasseranschluss mit Service | Teams ab ca. 30 täglichen Nutzern | Einmalige Installation nötig; danach vollautomatisch |
Mehr trinken, besser arbeiten: Was die Zahlen zeigen
Wer die Getränkeversorgung im Büro ernst nimmt, bekommt mehr zurück als zufriedene Mitarbeitende. Die Re:Drink-eigene Umfrage in 8 Unternehmen (Januar 2026) zeigt, was passiert, wenn Hydration im Alltag wirklich funktioniert:
58 % der Mitarbeitenden trinken mit Re:Drink nachweislich mehr pro Tag
44 % melden eine spürbare Steigerung ihrer persönlichen Produktivität
56 % erleben eine Verbesserung von Büroatmosphäre und Teamgeist
Warum das so ist – und was Wissenschaft und Praxis dazu sagen – findest Du in unserem Hydration-Guide: Fokus, Produktivität und Trinkgewohnheiten am Arbeitsplatz.
Re:Drink: Eine All-in-One-Lösung für Wasser (mit Geschmack) und Schorlen am Arbeitsplatz
Falls du uns noch nicht kennst: Re:Drink ist eine B2B-Komplettlösung für Getränke am Arbeitsplatz. Direkt am Festwasseranschluss – ohne Flaschen, ohne Bestellung, ohne Schleppen. Gefiltertes Leitungswasser trifft auf regionale, größtenteils bio-zertifizierte Essenzen. Das Ergebnis: aromatisiertes Wasser und Schorlen in fünf Intensitätsstufen – von still bis sprudelnd.
Vier Argumente, die in der Praxis zählen:
1. Kein Aufwand, keine Logistik. Bestellung, Nachversorgung und Wartung laufen automatisch – inklusive zweiwöchentlichem Technikerservice. Die Zeit, die bisher ins Flaschenmanagement geflossen ist, gehört wieder dem Team.
2. Bis zu 70 % günstiger als klassische Flaschenversorgung. Im direkten Gesamtkostenvergleich – inklusive aller versteckten Posten – liegt Re:Drink deutlich unter dem, was Flaschenlieferdienste auf Jahressicht kosten.
3. 90 % weniger CO₂-Emissionen gegenüber der Flaschenversorgung.
TÜV- und ISO-zertifizierte Hardware aus einem österreichischen Traditionsbetrieb, betreut von einem DACH-weiten Techniker-Netzwerk. Geeignet für Arbeitsplätze ab 30 täglichen Nutzern.
Fazit: Mehr als nur ein Mitarbeitende-Benefit
Kostenlose Getränke für Mitarbeitende sind rechtlich unkompliziert, steuerlich begünstigt und organisatorisch heute deutlich einfacher umzusetzen als noch vor wenigen Jahren.
Was die Zahlen dahinter zeigen, geht aber über Steueroptimierung hinaus. Getränke, die Abwechslung und Geschmack bieten, steigern Trinkmenge, Produktivität und Wohlbefinden im Büroalltag.
Getränke für Mitarbeitende sind eines der wenigen Benefits, das gleichzeitig steuerlich sinnvoll, gesundheitsfördernd und kulturprägend ist. Und mit der richtigen Lösung organisiert es sich nahezu von selbst.
Überzeug Dich selbst – mit einem unverbindlichen Testmonat.








