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Benefits & Kultur

Getränke für Mitarbeitende: Was ist erlaubt, steuerfrei und sinnvoll?

Kostenlose Getränke für Mitarbeitende sind steuerfrei – wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Die Getränke werden im Betrieb verzehrt, und sie kommen zusätzlich zum regulären Gehalt. Keine Gehaltsumwandlung, kein Papierkram, volle Absetzbarkeit als Betriebsausgabe. Ab 30 °C Raumtemperatur wird die Bereitstellung von Getränken übrigens zur gesetzlichen Pflicht. Was Du konkret anbieten darfst, wie Du es richtig verbuchst und welche Lösung im Alltag wirklich funktioniert – das findest Du hier zusammengefasst.

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Marie Körner

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Marie Körner

4 Min. Lesezeit

Mitarbeiter Softdrink am Arbeitsplatz

Steuern und Recht: Was Arbeitgeber zu kostenlosen Getränken wissen müssen

Kostenlose Getränke für Mitarbeitende sind unter zwei klaren Voraussetzungen steuerfrei – und in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar. Die steuerliche Logik dahinter ist einfacher als sie klingt. Für detaillierte Einzelfragen empfehlen wir den Weg zum Steuerberater.

Voraussetzungen: Wann sind kostenlose Getränke für Mitarbeitende wirklich steuerfrei?

Kostenlose Getränke für Mitarbeitende sind nur dann steuerfrei, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Die Getränke werden im Betrieb verzehrt, und sie werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt – ohne Gehaltsumwandlung.

Voraussetzung 1: Verzehr im Betrieb

Die Getränke müssen am Arbeitsplatz konsumiert werden – Büroräume, Küche, Pausenraum. Sobald sie nach Hause mitgehen, wechselt die steuerliche Kategorie: Dann greift die Sachbezugs-Logik mit einer Freigrenze von 50 EUR pro Monat und Person (Stand 2026). In der Praxis kein Problem – wer einen Wasserspender oder eine Getränkelösung in der Büroküche stehen hat, ist automatisch auf der sicheren Seite.

Voraussetzung 2: Zusätzlich zum Lohn – keine Gehaltsumwandlung

Die Getränke dürfen nicht gegen Gehaltsbestandteile gegengerechnet werden. Wird das Bruttogehalt reduziert, um die Versorgung zu finanzieren, ist die Steuerfreiheit weg. Die Aufmerksamkeit muss on top kommen – nicht statt etwas anderem. Empfehlung: Intern klar kommunizieren, dass Getränke eine zusätzliche Leistung sind, kein Lohnbestandteil.

Rechtsgrundlage: R 19.6 LStR. Für detaillierte steuerliche Fragen: Steuerberater hinzuziehen.

Aufmerksamkeit, Bewirtung oder Sachbezug – der Unterschied in einer Tabelle

Die steuerliche Einordnung hängt vom Kontext ab – nicht vom Getränk. Ob Wasser in der Büroküche oder Wein beim Kundengespräch: Das Finanzamt unterscheidet drei Kategorien, mit sehr unterschiedlichen Konsequenzen.

Kategorie

Definition

Steuerliche Behandlung

Beispiel

Aufmerksamkeit

Getränke zum Verzehr im Betrieb

Unbeschränkt steuerfrei; 100 % Betriebsausgabe

Wasser, Kaffee, Tee, Säfte in der Büroküche

Bewirtung

Verzehr im Rahmen eines geschäftlichen Anlasses

70 % absetzbar (§ 4 Abs. 5 EStG)

Geschäftsessen mit Kunden, Bewirtungsbeleg erforderlich

Sachbezug

Geldwerter Vorteil zusätzlich zum Lohn

Lohn- und sv-pflichtig – außer innerhalb 50 EUR/Monat (SvEV)

Essensgutschein, Mitarbeiterverpflegung über Sachbezugswert

Hinweis: Für Getränke zum Verzehr im Betrieb gilt die 50-EUR-Sachbezugsgrenze nicht – diese Aufmerksamkeiten sind ohne Wertgrenze steuerfrei.

Sonderfall: Alkoholische Getränke für Mitarbeitende und Kunden

Alkoholische Getränke für Mitarbeitende sind grundsätzlich keine steuerfreie Aufmerksamkeit – zulässig sind sie nur bei besonderen persönlichen Anlässen innerhalb der 60-EUR-Aufmerksamkeits-Freigrenze je Ereignis (R 19.6 LStR).

Regelmäßig bereitgestellter Alkohol am Arbeitsplatz ist arbeitsschutzrechtlich heikel und fällt steuerlich nicht unter die Aufmerksamkeits-Regelung. Einzelne Anlässe sind anders zu bewerten: Ein Glas Sekt zum Geburtstag oder Vertragsabschluss bleibt innerhalb der 60-EUR-Freigrenze steuerfrei – sofern es ein persönliches Ereignis ist und kein Bargeldäquivalent ausgegeben wird. Für Betriebsfeiern gilt ein eigener Freibetrag von 110 EUR je Veranstaltung und Person, für bis zu zwei Feiern pro Jahr (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Bei Kundenbewirtung: 70 % absetzbar mit ordnungsgemäßem Bewirtungsbeleg (§ 4 Abs. 5 EStG).

Ein durchdachtes alkoholfreies Angebot – Schorlen, aromatisiertes Wasser, hochwertige Säfte – ist ohnehin die bessere Wahl: kein Regelungsaufwand, kein Arbeitsschutzproblem, volle Steuerfreiheit.

Rechtsgrundlage: R 19.6 LStR, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, § 4 Abs. 5 EStG.

Bin ich verpflichtet, kostenlose Getränke anzubieten?

Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Getränke am Arbeitsplatz gibt es nicht – ab 26 °C Raumtemperatur sind jedoch Maßnahmen erforderlich, und über 30 °C ist die Bereitstellung geeigneter Getränke wie Wasser verbindlich.

Die Grundlage: § 4 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, gesundheitliche Gefährdungen zu minimieren. Die ASR A3.5 macht das konkret:

  • Ab 26 °C: Schutzmaßnahmen erforderlich, Bereitstellung von Getränken dringend empfohlen

  • Über 30 °C: Pflicht zur Bereitstellung geeigneter Getränke – mindestens Wasser

  • Über 35 °C: Räume in der Regel nicht mehr als Arbeitsräume geeignet

Bei Hitzearbeitsplätzen – Tätigkeiten mit deutlich erhöhter Körpertemperatur durch Belastung, Hitze oder Schutzkleidung – sind kostenlose nicht-alkoholische Getränke nach Arbeitsstättenverordnung verbindlich. Für klimatisierte Büros ist die Pflicht seltener relevant – angesichts zunehmender Hitzesommer aber kein Thema, das man ignorieren sollte.

Welche Getränke darfst Du als Arbeitgeber anbieten?

Wasser, Kaffee, Tee, Säfte – alles erlaubt, alles steuerfrei. Die Bandbreite ist größer als viele denken, und die Auswahl entscheidet darüber, ob Getränke im Büro wirklich genutzt werden oder nur so dastehen.

Wasser, Kaffee, Tee, Säfte – und was sonst noch sinnvoll ist

Stilles Wasser, Mineralwasser, Kaffee, Tee, Säfte, Schorlen – alles steuerlich unbedenklich, alles als Aufmerksamkeit anerkannt. Voraussetzung bleibt die gleiche: Verzehr im Betrieb, zusätzlich zum Lohn.

Was die Auswahl in der Praxis entscheidet: Wer nur stilles Wasser hinstellt, erfüllt die Grundversorgung. Mehr nicht. Aromatisiertes Wasser mit natürlichen Essenzen und Schorlen machen aus einem Pflicht-Benefit einen echten Trink-Trigger – ohne Zucker, ohne künstliche Aromen, ohne Kompromisse. Wie das konkret aussehen kann, zeigt die aktuelle Re:Drink-Flavour-Auswahl.

Was Mitarbeitende sich am häufigsten wünschen

Laut einer Umfrage von Indeed wünschen sich 95 % der Arbeitnehmenden kostenlose Getränke am Arbeitsplatz. Tatsächlich bekommen sie nur 52 Prozent. Am weitesten verbreitet ist kostenloser Kaffee mit 47,2 %, Mineralwasser mit 37,3 % und Tee mit 33,4 %. Softdrinks und Säfte werden von nur knapp 10 % der Unternehmen angeboten, obwohl sich 37,7 % der Beschäftigten Säfte und rund 25 % Softdrinks am Arbeitsplatz wünschen.

Wunsch und Wirklichkeit klaffen also auseinander. Was Menschen sich wünschen und was sie tatsächlich trinken, sind zwei verschiedene Dinge – besonders unter Stress. Die TK-Trinkstudie 2019 zeigt: Rund die Hälfte der Berufstätigen erreicht die empfohlene Tagesmenge nicht. Warum das so ist – und was dagegen hilft – erfährst Du in unserem Hydration Guide.

Für HR und Office Management gilt: Die Getränkeauswahl ist ein direkter Hebel für Mitarbeiterbindung und Wertschätzung. Klein im Aufwand, groß in der Wirkung.

Was kosten kostenlose Getränke für Mitarbeiter wirklich?

Weniger als Du denkst – oder mehr, je nachdem wie Du rechnest. Der Unterschied liegt in dem, was auf keiner Rechnung steht.

Modell

Typische Kostentreiber

Aufwand

Selbst einkaufen & schleppen

Einkaufszeit, Transport, Lagerung, Müllentsorgung

Für Mini-Teams unter 10 Personen praktikabel – darüber unwirtschaftlich

Flaschenlieferdienst

Pfand, Lieferlogistik, Personalzeit, Abfallvolumen

Planbar, aber versteckter Zeitaufwand bleibt hoch

Festwasseranschluss mit Service

Monatliche Servicepauschale, keine Logistik, keine Bestellung

Planbare Gesamtkosten, kein Schleppen

Der günstigste Einstieg ist selten die günstigste Lösung.

Versteckte Kosten: Personalzeit, Logistik, Pfand

Bestellung, Annahme, Einräumen, Pfandmanagement, Lagerplatz, Müll – das alles landet im Personalbudget, ohne je als Getränkekosten aufzutauchen. Moderne Festwasseranschluss-Lösungen liegen im Gesamtkostenvergleich rund 70 % unter klassischer Flaschenversorgung – weil genau diese Posten wegfallen.


Es war ein absoluter Albtraum. Jeden Tag mussten die teils halbleeren Flaschen aus allen sechs Stockwerken eingesammelt werden. Durch Re:Drink hat sich der Gesamtaufwand auf 10 Minuten pro Woche reduziert.

Heike Horch

Office Management Expert, Metafinanz

Es war ein absoluter Albtraum. Jeden Tag mussten die teils halbleeren Flaschen aus allen sechs Stockwerken eingesammelt werden. Durch Re:Drink hat sich der Gesamtaufwand auf 10 Minuten pro Woche reduziert.

Heike Horch

Office Management Expert, Metafinanz


Ab 20 Personen wird die Flaschenversorgung strukturell zum Zeitfresser. Die Kosten stehen in keiner Getränke-Rechnung – aber sehr wohl im Personalbudget.

Wie organisierst Du Getränke für Dein Team praktisch?

Vier Optionen, sehr unterschiedliche Realitäten. Was auf den ersten Blick günstig wirkt, rechnet sich selten – wer den Gesamtaufwand einkalkuliert, kommt schnell zu einem anderen Ergebnis.

Modell

Geeignet für

Schwachstelle

Selbst einkaufen

Teams unter 10 Personen

Nicht skalierbar; Zeitaufwand steigt linear

Flaschenlieferdienst

Teams mit flexiblem Bedarf

Pfand, Logistikaufwand, Lieferausfälle möglich

Wasserspender mit Gallonen

Grundversorgung ohne Festwasseranschluss

Manueller Wechsel, Hygiene-Risiko, kein Geschmacksangebot

Festwasseranschluss mit Service

Teams ab ca. 30 täglichen Nutzern

Einmalige Installation nötig; danach vollautomatisch

Mehr trinken, besser arbeiten: Was die Zahlen zeigen

Wer die Getränkeversorgung im Büro ernst nimmt, bekommt mehr zurück als zufriedene Mitarbeitende. Die Re:Drink-eigene Umfrage in 8 Unternehmen (Januar 2026) zeigt, was passiert, wenn Hydration im Alltag wirklich funktioniert:

  • 58 % der Mitarbeitenden trinken mit Re:Drink nachweislich mehr pro Tag

  • 44 % melden eine spürbare Steigerung ihrer persönlichen Produktivität

  • 56 % erleben eine Verbesserung von Büroatmosphäre und Teamgeist

Warum das so ist – und was Wissenschaft und Praxis dazu sagen – findest Du in unserem Hydration-Guide: Fokus, Produktivität und Trinkgewohnheiten am Arbeitsplatz.

Re:Drink: Eine All-in-One-Lösung für Wasser (mit Geschmack) und Schorlen am Arbeitsplatz

Falls du uns noch nicht kennst: Re:Drink ist eine B2B-Komplettlösung für Getränke am Arbeitsplatz. Direkt am Festwasseranschluss – ohne Flaschen, ohne Bestellung, ohne Schleppen. Gefiltertes Leitungswasser trifft auf regionale, größtenteils bio-zertifizierte Essenzen. Das Ergebnis: aromatisiertes Wasser und Schorlen in fünf Intensitätsstufen – von still bis sprudelnd.

Vier Argumente, die in der Praxis zählen:

1. Kein Aufwand, keine Logistik. Bestellung, Nachversorgung und Wartung laufen automatisch – inklusive zweiwöchentlichem Technikerservice. Die Zeit, die bisher ins Flaschenmanagement geflossen ist, gehört wieder dem Team.

2. Bis zu 70 % günstiger als klassische Flaschenversorgung. Im direkten Gesamtkostenvergleich – inklusive aller versteckten Posten – liegt Re:Drink deutlich unter dem, was Flaschenlieferdienste auf Jahressicht kosten.

3. 90 % weniger CO₂-Emissionen gegenüber der Flaschenversorgung.

  1. TÜV- und ISO-zertifizierte Hardware aus einem österreichischen Traditionsbetrieb, betreut von einem DACH-weiten Techniker-Netzwerk. Geeignet für Arbeitsplätze ab 30 täglichen Nutzern.

Fazit: Mehr als nur ein Mitarbeitende-Benefit

Kostenlose Getränke für Mitarbeitende sind rechtlich unkompliziert, steuerlich begünstigt und organisatorisch heute deutlich einfacher umzusetzen als noch vor wenigen Jahren.

Was die Zahlen dahinter zeigen, geht aber über Steueroptimierung hinaus. Getränke, die Abwechslung und Geschmack bieten, steigern Trinkmenge, Produktivität und Wohlbefinden im Büroalltag.

Getränke für Mitarbeitende sind eines der wenigen Benefits, das gleichzeitig steuerlich sinnvoll, gesundheitsfördernd und kulturprägend ist. Und mit der richtigen Lösung organisiert es sich nahezu von selbst.

Überzeug Dich selbst – mit einem unverbindlichen Testmonat.

FAQs

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Sind kostenlose Getränke für Mitarbeitende steuerfrei?

Sind kostenlose Getränke für Mitarbeitende steuerfrei?

Was zählt als Aufmerksamkeit, was als Bewirtung bei Getränken für Mitarbeitende?

Was zählt als Aufmerksamkeit, was als Bewirtung bei Getränken für Mitarbeitende?

Welche Voraussetzungen gelten, damit kostenlose Getränke für Mitarbeitende steuerfrei sind?

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Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze 2026 in Bezug auf kostenfreie Getränke für Mitarbeitende?

Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze 2026 in Bezug auf kostenfreie Getränke für Mitarbeitende?

Kann ich Getränke für Mitarbeitende als Betriebsausgabe absetzen?

Kann ich Getränke für Mitarbeitende als Betriebsausgabe absetzen?

Muss der Arbeitgeber kostenlose Getränke für Mitarbeitende zur Verfügung stellen?

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Ab welcher Temperatur muss der Arbeitgeber kostenlose Getränke bereitstellen?

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Sind alkoholische Getränke für Mitarbeitende als Betriebsausgabe absetzbar?

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Welche Getränke wünschen sich Mitarbeitende am häufigsten am Arbeitsplatz?

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